Ultranet – erste Antwort der Landesregierung -
Auf die beiden Anfragen der Abgeordneten des AW-Kreises Guido Ernst und Horst Gies, sowie ihrer Kollegin aus dem Umweltausschuss des Landtags Stephanie Lohr, gibt es nun eine erste Antwort von Ministerin Ulrike Höfken.
Hierbei betont sie vorweg, dass das Vorhaben auf Grundlage der „Vorgaben der Bundesregierung“ erfolge und die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur liege. Ihr Ministerium habe nach Einleitung der Bundesfachplanung frühzeitig auf Fachebene und politischer Ebene sich mit Landkreisen; Bürgerinitiativen und der Antragstellerin bezüglich einer bürgerfreundlichen Trassenwahl ausgetauscht. Im Abschnitt D seien dann „signifikante Verbesserungen“ erzielt worden. Sie beruhigt aber auch, dass das Verfahren über den Verlauf des Trassenkorridors ja noch nicht abgeschlossen sei. Für die Anfrage stellenden CDU-Politiker ist fraglich, ob die Bürgerinnen und Bürger dies alles auch so sehen.
Nach der Festlegung auf die Bestandstrasse hatten sie zum Beispiel gefragt. Hier sieht die Landesregierung in der „Bündelung von Infrastrukturen“ einen „konfliktarmen Ansatz“, wodurch aber die „Prüfung bündelungsfreier Planungsräume“ nicht ausgeschlossen werden dürfe.
Die Frage 2 der Abgeordneten, warum in Baden-Württemberg und Bayern nur Erdkabel geplant werde und in Rheinland-Pfalz diese Alternative nicht vorgesehen ist, beantwortet die Ministerin lediglich mit dem Verweis auf Beratungsdokumente des Bundestags. Die Planungen zur Ultranettrasse seien zum Zeitpunkt der Neufassung des Bundesbedarfsplangesetzes im Dezember 2015 bereits fortgeschritten gewesen und es habe die Möglichkeit bestanden auf ein bestehendes System von Freileitungen zurückzugreifen.
Auch diese Antwort ist für Guido Ernst und Horst Gies wenig überzeugend.
Noch enttäuschter sind sie über die Antwort auf ihre Frage, was die Landesregierung plane, um der Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bzw. Kommunen entgegenzuwirken.
Hier verweist das Ministerium nur auf den bereits erwähnten engen Austausch mit den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern und die formellen Beteiligungsinstrumente.
Auch die Gemeinden könnten hier für die Interessen der Bürger eintreten.
„Ja, aber was ist mit der konkreten Hilfe der Landesregierung“, fragen die Abgeordneten Gies und Ernst.
Auch die Frage nach dem Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen wird mit dem Hinweis beantwortet: „ Die Kommunen haben in den einzelnen Verfahren der Netzbauplanung die Möglichkeit auf drohende Konflikte gegenüber der gemeindlichen Planung hinzuweisen. Letzlich ist die Bundesnetzagentur aber nicht an die gemeindlichen Festsetzungen gebunden. Vielmehr können jene Belange in die Abwägung der Trassenentscheidung eingebacht, im Ergebnis allerdings auch überwunden werden.“
Bei den Fragen zu den Gesundheitsrisiken der Hybridleitung gibt es allerdings Aktivitäten. Das Ministerium hat die „Erstellung eines Gutachtens bei der ETH Zürich beauftragt, in dem der wissenschaftliche Erkenntnistand bezüglich gesundheitlicher Wirkungen von Hybridleitungen dargestellt wird.“
Das Gutachten sei aber noch nicht abgeschlossen.
Außerdem weist die Ministerin auf ein „ausbaubegleitendes Forschungsprogramm“ des zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz hin, das Auswirkungen auf die Gesundheit untersucht. Ob das die Bürgerinnen und Bürgern beruhigt, scheint den Abgeordneten aus dem Ahrkreis eher fraglich.